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OLG Karlsruhe, 27.08.1998 - 2 UF 135/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1626 § 1666 § 1671
Sorgerecht - Kindschaftsrecht, neues - Ausübung des Sorgerechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1999, 943
- FamRZ 1999, 801
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 12.12.1997 - 2 UF 202/97
Abänderung bei vorherigem gemeinsamen Sorgerecht
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.1998 - 2 UF 135/98
Der ursprüngliche Abänderungsantrag des Vaters ist begründet (zu den Voraussetzungen einer Abänderungsentscheidung nach § 1696 BGB vgl. Senatsbeschluß vom 12.12.1997, FamRZ 1998, 1046 ).Der Senat hat bereits in seiner zitierten Entscheidung vom 12.12.1997 (FamRZ 1998, 1046, 1047) darauf hingewiesen, daß das in § 1626 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. normierte elterliche Sorgerecht ausdrücklich auch die elterliche Pflicht umfaßt, für das minderjährige Kind zu sorgen, damit aber auch den Rechtsanspruch des Kindes auf Sorge beinhaltet, welcher ihm ab seiner Geburt zusteht und der erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt.